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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 A 10872/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,6293
OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 A 10872/05.OVG (https://dejure.org/2005,6293)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2005 - 7 A 10872/05.OVG (https://dejure.org/2005,6293)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2005 - 7 A 10872/05.OVG (https://dejure.org/2005,6293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Kraftfahrzeuges; Versagung der Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Fall der Weigerung der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kfz-Zulassung kann von Einzugsermächtigung abhängig gemacht werden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugzulassung nur gegen Lastschrift-Einzugsermächtigung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftfahrzeugzulassung nur gegen Lastschrift-Einzugsermächtigung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 A 10872/05
    Derartige Zweifel sind insbesondere dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 -1 BvR 461/03 -).
  • VG Trier, 24.05.2005 - 2 K 226/05

    Fahrzeugschein nur bei Einzugsermächtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 A 10872/05
    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 24. Mai 2005 - 2 K 226/05.TR - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 2903/15

    Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Entrichtung des

    So hat das OVG Rheinland-Pfalz zur Entrichtung der KFZ-Steuer, die ausschließlich per Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich ist, bereits in seinem Beschluss vom 29.08.2005 (Az. 7 A 10872/05 - Juris -) festgestellt, dass der hierdurch gegebene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nur marginal belastend sei, soweit der betroffene Abgabenschuldner über ein Girokonto verfüge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 2 A 1351/16

    Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. August 2005 - 7 A 10872/05 - (juris) zur Entrichtung der Kfz-Steuer betraf ebenfalls eine landesrechtliche untergesetzliche Regelung, die mit der Forderung, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, in ihrer Eingriffsintensität erheblich über den hier in Rede stehenden Ausschluss einer unmittelbaren Barzahlung hinausgeht, wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. August 2005 - 7 A 10872/05 -, juris Rn. 8 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 11 ZB 14.2601 -, juris Rn. 10 ff.; VG München, Urteil vom 13. Oktober 2016 - M 6 K 15.3467 -, juris Rn. 19; ähnlich bereits BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 852/90 -, juris Rn. 3.

  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16

    Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Entrichtung des

    So hat das OVG Rheinland-Pfalz zur Entrichtung der KFZ-Steuer die ausschließlich per Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich ist, bereits in seinem Beschluss vom 29.08.2005 (Az. 7 A 10872/05 - Juris -) festgestellt, dass der hierdurch gegebene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nur marginal belastend sei, soweit der betroffene Abgabenschuldner über ein Girokonto verfüge.
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2601

    § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KraftStG, der bei Zulassung eines Fahrzeugs im

    Das Verwaltungsgericht hat unter Berufung auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 29. August 2005 (7 A 10872/05 - DAR 2006, 348) zu Recht ausgeführt, dass die Pflicht zur Erreichung des Gesetzeszwecks (Sicherstellung der Steuerentrichtung) geeignet, erforderlich und angemessen ist.
  • VG Regensburg, 02.10.2014 - RO 5 K 14.466

    Kraftfahrzeug-Zulassung; Einzugsermächtigung; Recht auf informationelle

    Angesichts dessen ist der Eingriff, der mit dem Abverlangen einer Einzugsermächtigung verbunden ist, nicht nur geeignet und erforderlich, sondern auch angemessen angesichts des verfolgten Zweckes (so auch OVG Rheinland-Pfalz vom 29.8.2005, Az. 7 A 10872/05 zur Rechtmäßigkeit der rheinland-pfälzischen Landesverordnung).
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